Steuerlexikon
Eiserne Verpachtung
Wenn eine Verpachtung unter eine Bedingung bzw. Auflage vorgenommen wird, die vorsieht, dass die Unternehmenssubstanz erhalten werden muss, wird von einer eisernen Verpachtung gesprochen. Das Inventar wird daher vom Pächter zum Schätzwert übernommen und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Schätzwert wieder übereignet. Das neu erworbene Inventar des Pächters wird dadurch zum Eigentum des Verpächters. Innerhalb der Bilanz muss der Anspruch des Verpächters auf Substanzerhalt als sonstige Forderung aktiviert werden. Der Wert der Forderung verändert sich mit dem zeitlichen fortschreiten der Pacht. Bei der Abnutzung der Substanzwerte sind die Kosten für eine Wiederbeschaffung zu berücksichtigen.