Steuerlexikon

Elterngeld

Das Elterngeld folgte auf das Erziehungsgeld, welches zum Ende des Jahres 2008 abgelaufen ist. Ab 1.1.2007 wird das Elterngeld gewährt, welches insbesondere für berufstätige Eltern(-teile) ein höherer Anreiz zum Kinderkriegen schaffen soll, indem die Höhe des Elterngeldes – im elementaren Unterschied zum Erziehungsgeld – vom bisherigen Einkommen der Eltern abhängig gemacht wird. Finanzielle Einbußen, die durch die Betreuung und Pflege von Kindern eintreten, sollen durch das Elterngeld ausgeglichen, aufgefangen oder zumindest in einem zumutbaren Maß abgemildert werden. Das Elterngeld dient der gesetzgeberischen Intention dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.