Steuerlexikon

Entgelt

Unter Entgelt ist jede Art von Gegenleistung, die ein  Unternehmer für seine Leistung oder sonstige Tätigkeit erhält, zu verstehen. Die Umsatzsteuer ist allerdings davon abzuziehen. Unter den Begriff des „Entgelts“ wird die Begleichung der Schuld in bar oder unbar, Schuldbefreiung oder auch das Tauschgeschäft verstanden. Wenn der Kunde einen Werbegutschein (z.B. aus einem Prospekt oder Online etc.) für die Leistung hat und dieser daher kostenlos in Anspruch nehmen kann, liegt regelmäßig kein entgeltlicher Vorgang auf Seite des Unternehmers vor. Das Entgelt steht in einem angemessenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.