Steuerlexikon
Erbrechtliche Ausgleichszahlung
Abfindungen können auch im Erbrecht vorkommen. In der Regel werden diese von einem Miterben an einen anderen Miterben gezahlt. Der Abfindungsempfänger verzichtet als Gegenleistung für die Abfindung auf seinen Pflichtteilsanspruch. Ein solcher Pflichtteilsverzicht kommt oftmals unter Erben vor und ist ein zivilrechtlich bindender Vertrag nach § 311 b Abs. 5 BGB. Die Abfindung stellt eine Schenkung unter Lebenden dar und unterliegt damit auch der Steuerpflicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Die Einordnung in die konkrete Steuerklasse hängt vom Verwandtschaftsverhältnis des Zuwendungsempfängers zum zukünftigen Erblasser ab.