Steuerlexikon

Erholungsbeihilfe

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Unterstützungsleistungen zur Erholung gewährt sind diese Leistungen bis zu 600 € steuerfrei, wenn für die Unterstützung ein entsprechender Anlass vorliegt – z.B. Krankheit, Unfall, persönlicher Unglücksfall – und die Unterstützung aus betriebseigenen Einrichtung stammt, der Betrag aus Mitteln stammt, die zu diesem Zweck durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt worden sind und der Betriebsrat vor der Unterstützung angehört wurde bzw. die Leistung auf anerkannten Grundsäten beruht. Wenn das Unternehmen weniger als sechs Mitarbeiter hat, müssen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Wenn ein besonderer einzelfallabhängiger Notfall vorliegt, kann der Betrag von 600 € auch entsprechend erhöht werden. Ein solcher Notfall hängt von den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers ab.