Steuerlexikon

Existenzminimum

Das Recht auf ein steuerfreies Existenzminimum leitet sich aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG ab. Alle Aufwendungen, die der Steuerpflichtige tätigt, um seine oder die Existenz seiner Familie zu sichern, mindern die Einnahmen in Form von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Demnach muss ein unvermeidbarer Aufwand, welcher für die Lebenserhaltung von grundlegender Bedeutung ist, zum Abzug zugelassen werden. Der Grundfreibetrag sowie das Kindergeld und Kinderfreibeträge tragen zur Sicherung des Existenzminimums in Deutschland bei.