Steuerlexikon

Fachliteratur

Fachliteratur stellt ein Arbeitsmittel dar und die hierfür getätigten Aufwendungen sind entweder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Im Einzelfall ist die Abgrenzung zwischen Fachliteratur und der Literatur aus dem nichtabzugsfähigen privaten Lebensbereich schwierig. Die Abgrenzung wird anhand des konkreten Berufs und der gewählten Fachliteratur vorgenommen. Als Faustformel gilt: Je spezieller das Literaturwerk ist, desto wahrscheinlicher ist die Annahme einer abzugsfähigen Fachliteratur durch das Finanzamt. Wenn das Werk allerdings allgemein gehalten ist und ein sehr großes Publikum anspricht, lehnen die Finanzämter eine Abzugsfähigkeit ab (z.B. Lexikon). Insbesondere die Abzugsfähigkeit allgemeiner Literatur von Lehrern war mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.