Steuerlexikon

Fahrrad

Die Landesminister haben geregelt, dass Unternehmen ihren Arbeitnehmern ein Dienstfahrrad zu den gleichen Konditionen wie für Dienstwägen zur Verfügung stellen können. Die Konditionen sind sogar besser als bei einem Dienstwagen, denn der Weg zum Arbeitsplatz muss nicht zusätzlich je Entfernungskilometer (wie beim Dienstwagen) versteuert werden. Der Listenpreis des Dienstfahrrads wird auf volle 100€ abgerundet. Durch die Dienstfahrradregelung kann sich beispielsweise für Elektrofahrräder eine sehr attraktive monatliche Kostenrechnung ergeben.