Steuerlexikon

Finanzgerichtbarkeit

Die Finanzgerichtbarkeit ist die einzige zweigliedrige Gerichtsbarkeit in Deutschland. Die erste Instanz ist das Finanzgericht. Wenn eine Revision zugelassen ist, folgt darauf sogleich der Bundesfinanzhof mit Sitz in München. Vor den Finanzgerichten sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vertretungsbefugt. Gängige Praxis der Finanzverwaltung sind sog. „Nichtanwendungserlässe“, welche die Wirkung eines BFH-Urteils auf den Einzelfall beschränken, damit dies nicht zu großen Steuerausfällen führt.