Steuerlexikon

Fiskalzwecknormen

Die meisten Normen der Steuergesetze fallen unter den Begriff der Fiskalzwecknormen, d.h. sie dienen in erster Linie dazu, den Finanzbedarf der öffentlichen Haushalte zu decken. Die Normen orientieren sich grundsätzlich am Prinzip der Leistungsfähigkeit. Es kommt vor, dass Fiskalzwecknormen im Ergebnis auch Gestaltungswirkungen entfalten. Allerdings ist dies nicht der Zweck, sondern eine bloße Nebenfolge der Norm und verfassungsrechtlich zulässig.