Steuerlexikon

Flugkosten

Mittlerweile können Geschäftsreisende Flüge in sog. Privatjets auch mit wenigen Klicks über eine App buchen. Entstehen dem Arbeitnehmer Kosten für einen Flug so kann er diese steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Wenn die Kosten allerdings nicht erstattet werden, können die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden, da dem Steuerpflichtigen hier eine Wahlfreiheit hinsichtlich des Transportmittels zugebilligt wird. Allerdings gilt es hier einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Verhältnismäßigkeit muss jedoch immer in Relation zu etwaigen Zeit- und Aufwandersparnissen gesetzt werden. Nutzt der Steuerpflichtige allerdings firmeneigene Flugzeuge zu privaten Reisen, muss dieser Vorteil als Arbeitslohn versteuert werden. Um keine Probleme mit der Finanzverwaltung zu bekommen, sollte die Flugzeugnutzung in keinerlei Zusammenhang mit einer privaten Reise stehen.