Steuerlexikon

Fördergebietsgesetz

Das Fördergebietsgesetz aus dem Jahr 1991 war ein Gesetz, welches eine befristete Sonderabschreibungsmöglichkeit für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter vorsah. Durch die gewährten Abzugsbeträge sollte der Anpassungsprozess im Zuge der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern vereinfacht und auch beschleunigt werden. Das Gesetz wurde bis zum Ende des Jahres 1998 verlängert. Begünstigt wurde die Anschaffung und Herstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern und nachträgliche Arbeiten an beweglichen Wirtschaftsgütern. Fördergebiete waren die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.