Steuerlexikon

Freihafen

Freihäfen sind ein i.d.R. abgezäuntes oder eingegrenztes Gebiet in der Nähe eines Hafens. Innerhalb dieses Gebietes werden keine Zölle erhoben und es fallen keine Einfuhrumsatzsteuern an. Die Gebiete dienen dazu die importierten Waren lagern, veredeln oder ggf. weiterverarbeiten zu können, ohne dass eine steuerliche Belastung anfällt. Dadurch soll die Attraktivität des Standorts erhöht werden. In Deutschland bestehen solche Häfen nur in Bremerhaven, Cuxhaven und Duisburg. Die Freihäfen in Emden und Kiel wurden im Jahr 2010 und der Freihafen Hamburg im Jahr 2013 aufgehoben.