Steuerlexikon

Freihandelsabkommen

Ein Freihandelsabkommen stellt einen bilateralen völkerrechtlichen Vertrag zwischen zwei Staaten dar. Er dient dazu die Zölle zwischen den Vertragspartnern abzuschaffen und damit den Import und Export zwischen den betreffenden Ländern zu fördern. Auf Drittstaaten hat ein solches Abkommen allerdings keine Auswirkungen. Es gilt nur zwischen den zeichnenden Staaten. Dies unterscheidet ein Freihandelsabkommen von einer Zollunion.