Steuerlexikon

Freistellungsauftrag

Grundsätzlich müssen Kapitalverträge versteuert werden. Dies geschieht über die Abgeltungssteuer. Normalerweise behalten die Banken diese Steuern ein und leiten diese dann an das Finanzamt weiter. Bis zu einem bestimmten Freibetrag sind die Erträge jedoch steuerfrei. Damit das Finanzinstitut keine Steuer abführt bis zu diesem Betrag, muss ein sog. Freistellungsauftrag gestellt werden. Dieser Auftrag kann auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Bei der Aufteilung sollte allerdings darauf geachtet werden, dass der Betrag nicht überschritten wird. Der Antrag kann meist mit einem Formular der Bank gestellt werden. Wer diesen Auftrag vergisst, kann sich die gezahlte Steuer über die Steuererklärung vom Finanzamt wieder zurückholen.