Steuerlexikon
Gefahrenzulage
Für die Gefahrenzulage, welche vom Arbeitgeber z.B. beim Umgang mit Asbest oder bei der Kampfmittelräumung gezahlt werden, gelten nicht die gleichen Grundsätze wie bei den Lohnzuschlägen. Nach Auffassung der Finanzgerichtsrechtsprechung unterliegen die Gefahrenzulagen der Lohnsteuer.