Steuerlexikon

Gehaltsverzicht

Wenn der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts verzichtet (z.B. um das Unternehmen vor einer drohenden Insolvenz zu bewahren), unterliegt nur der verminderte Lohn der Steuerpflicht. Allerdings muss dafür der Lohnanspruch auf den verzichteten Teil des Lohns erloschen sein.