Steuerlexikon
Gehörlosengeld
Jedem, der aufgrund einer Krankheit, Unfall oder von Geburt an gehörlos ist, hat ein Anspruch auf Gehörlosengeld. Damit sollen die Kosten für Mehraufwand wegen der Beschäftigung von Gebärdendolmetschern oder die Anschaffung von Hilfsmitteln aufgefangen werden. Der Anspruch ist in den Sozialgesetzen normiert. Das Gehörlosengeld wird einkommen- und vermögensunabhängig gezahlt. Die Höhe des Geldes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Der Unterschied zum Blindengeld besteht in dem Umstand, dass das Gehörlosengeld nur in fünf Bundesländern gezahlt wird. Auch die Höhe der Bezüge liegt deutlich unter dem Blindengeld.