Steuerlexikon

Geldbußen

Geldbußen sind Ordnungs- und Verwarngelder, die beispielsweise für das zu schnelle Fahren oder Falschparken ausgesprochen werden. Auch wenn diese Aufwendungen beruflich veranlasst sind, können sie die Einnahmen nicht mindern. Für Unternehmen gilt, dass die Bußgelder, die anfallen, weil ein Arbeitnehmer mit seinem Dienstfahrzeug zu schnell fährt oder ein Spediteur falsch parkt, nicht als abziehbare Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Die Verfahrenskosten – Anwalt, Gericht oder ähnliche Aufwendungen – können jedoch geltend gemacht werden.