Steuerlexikon

Gemälde/Kunstgegenstände

Gemälde und Kunstgegenstände, die im Rahmen von privaten Sammlungen erworben werden, müssen – wenn der Sammler eine Wertsteigerung erzielt – nicht versteuert werden. Allerdings unterliegen die Gegenstände der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Höhe der Steuer bemisst sich nach dem Wert des Kunstgegenstandes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. Wenn sich die Kunstgegenstände im Betriebsvermögen befinden, ist eine Abschreibung der Anschaffungskosten möglich. Allerdings können nur die Gemälde nicht bekannter Künstler abgeschrieben werden. Bei einem Erwerbspreis über 5000 € nimmt die Finanzverwaltung das Vorliegen eines anerkannten Künstlers an. Eine Abschreibung ist in diesem Fall nicht möglich. Daher sind das Halten und der Erwerb von Gemälden anerkannter Meister innerhalb eines Betriebs nicht ratsam, da Erlös bei einer Veräußerung der Besteuerung unterliegt, da diese das Betriebsvermögen erhöht.