Steuerlexikon
Geschäftsessen
Selbstständige können die Aufwendungen für Geschäftsessen steuerlich geltend machen. Darunter fallen die Kosten für Speisen, Getränke und Trinkgelder. Wenn die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind, können alle Ausgaben vollumfänglich abgesetzt werden. Dazu wird auch die Mehrwertsteuer gezählt. Dies ist beispielsweise bei einer Betriebsfeier oder einem Essen mit den Mitarbeitern der Fall. Wenn die Aufwendungen geschäftlich veranlasst sind und des sich um ein klassisches Geschäftsessen mit Geschäftspartnern handelt, können die Aufwendungen bis zu einer Grenze von 70 % abgesetzt werden.