Steuerlexikon

Gesundheitspflege

Die Gesundheitspflege und das Gesundheitswesen gehören zu den Zwecken, die durch die Gemeinnützigkeit steuerlich begünstigt werden. Bekämpfung und Prävention von Krankheiten und Tierseuchen, Impfung, Drogen- Alkoholmissbrauch gehören zu den Tätigkeiten, die – anerkannt – das Gesundheitswesen und die Gesundheitspflege fördern. Auch Kur-,Kneipp und Naturheilvereine werden darunter gefasst. Allerdings werden sog. „Reiki“-Vereine – Heilen durch Handauflegen – nicht als gemeinnützig anerkannt. Die Abgrenzung gestaltet sich im Einzelfall schwierig und sollte anhand der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vorgenommen werden.