Steuerlexikon

Going-Concern-Prinzip

Der Begriff wurzelt in der Betriebswirtschaftslehre im Rechnungswesen und ist im deutschsprachigen Raum auch als Grundsatz der Unternehmensfortführung bekannt. Darunter ist zu verstehen, dass bei der Bewertung von Bilanzposten von einer Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit ausgegangen wird, wenn keine Umstände vorliegen, die gegen eine solche Annahme sprechen. In der Handelsbilanz lässt sich das Prinzip in § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB finden und für die Steuerbilanz ist das Prinzip in § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG normiert. Dieser fundamentale Bilanzierungsgrundsatz findet sich auch im internationalen Bereich US GAAP wieder und wird beispielsweise in Richtlinien für die Wirtschaftsprüfer – welche allerdings keinen gesetzlichen Charakter haben – konkretisiert.