Steuerlexikon

Gratifikationen

Der Begriff der Gratifikation umfasst besondere und einmalige Zuwendungen, die der Arbeiter im Rahmen eines Dienstverhältnisses zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn erhält. Gratifikationen können auf freiwilliger oder vertraglicher Basis gewährt werden. Eine in der Praxis sehr häufige und übliche Gratifikation stellt das sog. Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt am Ende des Jahres dar. Wenn kein vertraglicher Anspruch besteht, kann der Arbeitgeber Dauer, Art und Höhe der Gratifikation frei bestimmen. Da es sich um eine Gegenleistung für die Arbeitskraft im Rahmen eines Dienstverhältnisses handelt, ist die Gratifikation steuerpflichtiger Arbeitslohn und muss auch als dieser versteuert werden. Wenn der Arbeitgeber mit Waren und Dienstleistungen handelt, können diese Waren oder Dienstleistungen anstelle einer Gratifikation gewährt werden. So kann der Hersteller von Sportbekleidung seinen Arbeitnehmern zu Weihnachten einen Gutschein für die Sportbekleidung des eigenen Unternehmens schenken. Der Sachbezug bleibt bis zu einem bestimmten Betrag im Kalenderjahr steuerfrei gem. § 8 Abs. 3 EStG.