Steuerlexikon

Grenzgänger

Als Grenzgänger wird ein Arbeitnehmer bezeichnet, der sich regelmäßig an Arbeitstagen von seinem Wohnort über die Grenze an seine Arbeitsstätte in einem anderen Land begibt und nach Beendigung der Arbeit wieder an seinen inländischen Wohnort zurückkommt. Daher wird durch dieses tägliche Pendeln kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet. In Deutschland bestehen gesonderte Grenzgängerregelungen im Steuerrecht nur für Arbeitnehmer und betreffen daher nur die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.