Steuerlexikon

Großer Senat

Innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit stellt der Bundesfinanzhof mit Sitz in München das höchste Gericht dar. Das Gericht ist in einzelne Senate aufgeteilt, die sich auf verschiedene Bereiche des Steuerwesens spezialisiert haben. Revisionsentscheidungen müssen von fünf Richtern geurteilt werden und Beschlüsse dürfen von drei Richtern gefasst werden. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs besteht aus dem Gerichtspräsidenten und sechs Richtern. Der Senat wird immer dann einberufen, wenn die einzelnen Senate abweichende Urteile gefällt haben und die entsprechenden Rechtsfragen von einer grundsätzlichen Bedeutung im Bereich des Steuerrechts sind. Zur Sicherung einer einheitlichen finanzgerichtlichen Rechtspraxis wird dann der Große Senat zur Urteilsfindung einberufen.