Steuerlexikon
Grundfreiheiten
Die Mitgliedsstaaten sind über das Diskriminierungsverbot an die europäischen Grundfreiheiten gebunden, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Unternehmen einen Bezug zu einem anderen Mitgliedsstaat hat. Innerstaatliche steuerliche Vorgänge unterliegen keinem Schutz durch die Grundfreiheiten. Insbesondere die Niederlassungsfreiheit (Marks&Spencer-Entscheidung) und auch die Kapitalverkehrsfreiheit spielen für die Verrechnung von Verlusten im Rahmen von Tochtergesellschaften mit der Muttergesellschaft eine erhebliche Rolle im Europäischen Wirtschaftsraum. Daneben besteht noch die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Grundfreiheiten gewährleisten nach Auffassung des EuGH kein Verbot der internationalen Doppelbesteuerung.