Steuerlexikon

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Der Kaufmann ist zur Buchführung verpflichtet und muss dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachten. Die Grundsätze sind gesetzlich nicht normiert und stellen damit einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Insbesondere die Verkehrsauffassung ist für die Bestimmung der Grundsätze maßgeblich. Die Grundsätze sind regelmäßig dann gewahrt, wenn die Bücher zeitnah geführt werden, der ordnungsgemäßen Form entsprechen, sachlich richtig und klar sind. Das Steuerrecht kennt keine eigene Definition des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Buchführung und greift daher auf das Handelsrecht zurück.