Steuerlexikon

Halbeinkünfteverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren war ein Abrechnungsverfahren aus dem Körperschaftssteuerrecht, welches in den Jahren 2001 bis 2008 zur Anwendung kam und dann durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst wurde. Mit dem Verfahren sollte eine höhere steuerliche Belastung der Kapitalgesellschaften im Vergleich zu den Personengesellschaften entgegengewirkt werden. Die Steuer betrug 25 % und damit die Hälfte der historisch üblichen Spitzenbesteuerung der Gewinne. Daher kommt der Name des Verfahrens: Halbeinkünfteverfahren. Auf einen Gewinn wurde die Steuer nur einmal erhoben. Die Dividendenausschüttung an eine Körperschaft war daher stets steuerbefreit. Auch der Verkauf der Beteiligungen durch eine Körperschaft war steuerbefreit. Die Aufwendungen im Zusammenhang unterlagen einem generellen Abzugsverbot.