Steuerlexikon

Halbteilungsgrundsatz

Der Halbteilungsgrundsatz wurde 1995 vom Bundesverfassungsgericht – maßgeblich unter Paul Kirchhoff – entwickelt. Dieser Grundsatz wurzelt in einer etymologischen Auslegung der Eigentumsfreiheit nach Art. 14 Abs. 2 GG. In das Wort „zugleich“ wurde die Vorgabe einer hälftigen Teilung interpretiert. Das Eigentum unterliegt demnach zur Hälfte der Privatnützigkeit. Die Besteuerung sollte demnach in der Nähe einer hälftigen Teilung erfolgen. Dieser Grundsatz wurde in der Literatur und auch in der Rechtsprechung vehementer Kritik ausgesetzt. Eine qualifizierte Besteuerungsobergrenze scheint letztlich nicht praktikabel zu sein. Der Bundesfinanzhof hat eine Geltung dieses Grundsatzes bereits 1999 abgelehnt und eine Einkommensteuerbelastung mit 60 % als zulässig erachtet. Im Jahr 2006 hat das Bundesverfassungsgericht dem Halbteilungsgrundsatz jegliche normative Geltung abgesprochen. Seine Bedeutung liegt nunmehr nur noch auf wissenschaftlicher Forschungsebene.