Steuerlexikon

Haltefrist bei Wertpapieren

Bis zum Jahr 2008 musste der Veräußerungsgewissen von Aktien und Wertpapieren nach Ablauf eines Jahres nicht versteuert werden. Durch die Unternehmenssteuerreform wurde dieses Privileg zum 1.1.2009 abgeschafft. Ein Rücktrag ist seitdem nicht mehr möglich. Ein Verlustvortrag kann weiterhin unbegrenzt geltend gemacht werden. Die Verluste aus Wertpapierverkäufen werden nun direkt mit den Gewinnen verrechnet. Alle Veräußerungen müssen nun mit 25% versteuert werden.