Steuerlexikon

Handykosten

Die Anschaffungskosten für ein Smartphone können mitunter sehr hoch sein. Die ständige Erreichbarkeit erfordert viele Funktionen, sodass die Geräte teilweise auch Notebooks ersetzen können. Durch das Schreiben von Mails, Telefonieren, Videotelefonie, Erstellen von Präsentationen und vielem mehr, werden die Geräte auch beruflich genutzt. Wird die berufliche Veranlassung durch den Arbeitgeber bestätigt, ist der Abzug regelmäßig kein Problem. Erklärt der Steuerpflichtige die Notwendigkeit bezüglich des Berufs in einem formlosen Schreiben, wird durch die Finanzämter regelmäßig ein Abzug von 50% gewährt. Allerdings kann durch ein „Smartphone-Tagebuch“ der konkrete Anteil der beruflichen Verwendung auch im Einzelfall nachgewiesen werden. Übersteigen die Kosten einen bestimmten Betrag, muss das Handy über mehrere Jahre abgeschrieben werden.