Steuerlexikon

Hausanschlusskosten

Die Aufwendungen für einen Hausanschluss werden als Herstellungskosten qualifiziert. Ebenso wie die Kosten für den Anschluss des Hauses an ein Versorgungsnetzwerk. Die Erschließungskosten hingegen, welche an die Gemeinde gezahlt werden für die Kanäle und Abwasserleitungen gehören zu den Anschaffungskosten für das Grundstück.