Steuerlexikon

Haushaltshilfe

Die Aufwendungen für sog. haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse waren bis zum Jahr 2008 nur im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung abzugsfähig. Seit dem 1.1.2009 können die Aufwendungen nach § 35a EStG berücksichtigt werden, wenn sie nicht bereits als außergewöhnliche Belastung, Sonder- oder Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt worden sind. Der Abzug nach § 35a EStG ist für den Steuerpflichtigen vorteilhaft, da sich dieser nicht am individuellen Steuersatz bemisst. Auch die entgeltliche Pflege durch einen Partner kann steuerlich berücksichtigt werden.