Steuerlexikon
Helgoland
Die Insel Helgoland nimmt steuerrechtlich eine besondere Stellung ein. Sie gehört zwar zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, fällt aber weder unter das Zollgebiet der Europäischen Union und unterliegt nicht der Erhebung deutscher Verbrauchssteuern. Diese Besonderheit ist historisch bedingt, da die Insel 1807 von den Engländern erobert wurde und in diesem Zug die Steuer- und Zollpflicht Helgolands aufgehoben wurde. Dieses Privileg besteht bis heute. Teilweise können gegenüber dem Festlandpreis Vergünstigungen von bis zu 20 % erzielt werden.