Steuerlexikon
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten ergeben sich aus dem Verbrauch von bestimmten Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, welche zur Herstellung eines Zustands der Verbesserung notwendig sind, entstehen. Die bloßen Verwaltungskosten eines Herstellers fallen nicht unter die Herstellungskosten. Diese Kosten sind direkt abzugsfähig.