Steuerlexikon

Immobilienfonds

Immobilienfonds müssen streng von der Bauherrengemeinschaft abgegrenzt werden. Im Rahmen eines Immobilienfonds schließen sich mehrere Anleger zu einer Personengesellschaft zusammen. Dabei werden regelmäßig die Rechtsformen der GbR oder einer GmbH & Co. KG gewählt. Der Unterschied liegt in der Eigentümerstellung, denn der Immobilienfonds – und nicht die Beteiligten – wird der Eigentümer an den Grundstücken und Immobilien. Die Bauherren, welche sich zu einer Bauherrengemeinschaft zusammenschließen, werden hingegen ebenso Eigentümer wie die Beteiligten eines Bauherrenmodells. Der Fonds ist damit nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit als Erwerber und nicht als Hersteller des Grundstücks anzusehen. Die Tätigkeit des Fonds ist als vermögensverwaltend einzustufen. Daher erzielen die Kommanditisten der GmbH & Co. KG Einkünfte aus Vermietung Verpachtung. Die Besteuerung der Einkünfte bemisst sich nach § 21 EStG.