Steuerlexikon
Inland
Das deutsche Umsatzsteuerrecht differenziert zwischen vier Gebietsbegriffen. Inland und Ausland sowie Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet nach § 1 UStG. Grundsätzlich beschränkt sich der räumliche Geltungsbereich des UStG auf das Inland. Jene Umsätze, die territorial nicht dem Inland zugeordnet werden können, unterliegen nicht der deutschen Umsatzbesteuerung. Dementsprechend kann auch eine im Ausland entstandene Vorsteuer nicht in der nationalen Steuerklärung geltend gemacht werden.