Steuerlexikon

Inngemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Unter einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft ist eine Form des Reihengeschäfts zu verstehen, da mit ein und demselben Objekt zwischen unterschiedlichen Unternehmen mehrere umsatzrelevante Geschäfte abgeschlossen werden. Der erste Unternehmer überträgt die Verfügungsmacht dabei direkt an den letzten Unternehmer innerhalb des Reihengeschäfts.  Diese Form findet sich auch im Umsatzsteuergesetz wieder. Ein solches Geschäft liegt nach dem UStG vor, wenn jedenfalls drei Unternehmer ein Geschäft über dasselbe Objekt abschließen, das Objekt direkt vom ersten an den letzten Unternehmer der Reihe übereignet wird, das Objekt dabei die Grenze eines Mitgliedsstaates verlässt und der erste Unternehmer dieses Objekt auf das Verlangen eines anderen Unternehmers versendet. Der letzte Unternehmer der Reihe schuldet dann die Steuer, wenn der erste Unternehmer eine Rechnung stellt, in der die Steuer nicht gesondert ausgewiesen wird und der letzte Unternehmer eine Umsatz-Steuer ID des Staates hat, in dem die Lieferung des Objektes endet.