Steuerlexikon
Internetkosten
Für die Bereitstellung und Nutzung eines privaten Internetanschlusses entstehen regelmäßig nicht unerhebliche Aufwendungen. Wenn das Internet auch beruflich genutzt wird, sind die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Dem Finanzamt gegenüber muss der Anteil der beruflichen Nutzung nachgewiesen werden. Dazu stehen dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zwei Methoden zur Verfügung. Mittels Einzelnachweis kann konkret die Nutzung nachgewiesen werden. Für die Nutzung des Internet gestaltet sich dies jedoch schwierig und aufwendig. Über die Pauschalmethode sind 20% des Rechnungsbetrages abzugsfähig. Im Einzelfall empfiehlt es sich die Methoden durchzurechnen und zu prüfen, welche sich günstiger auswirkt.