Steuerlexikon

Inventur

Im Rahmen einer Inventur werden sämtliche Vermögensgegenstände eines Unternehmens mittels einer Bestandsaufnahme katalogisiert und bewertet. Eine solche Inventur hat zu Beginn eines Betriebes und am Stichtag der Bilanz zu erfolgen. Gleichartige Wirtschaftsgüter können im Rahmen der Inventur aus Vereinfachungsgründen zusammengefasst werden. Bei einer Festwertbewertung muss eine körperliche Aufnahme der Wirtschaftsgüter nur im Drei-Jahres- Zyklus erfolgen. Das gesamte Verfahren muss sich an den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung messen lassen.