Steuerlexikon

Ist-Versteuerung

Die Ist-Versteuerung stellt das Gegenstück zur Soll-Versteuerung dar und spielt im Umsatzsteuerrecht eine Rolle. Bei ihr entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt eingenommen worden ist. Damit ist für die Ist-Steuer nicht die Ausführung der Leistung entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Vereinnahmung der Einnahmen. Auf den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs hat die Ist-Versteuerung  keinen Einfluss. Die Besteuerungsarten – Ist-Versteuerung und Soll-Versteuerung – werden somit gleich behandelt. Die Genehmigung wird unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Der Wechsel zur Soll-Versteuerung ist jederzeit möglich.