Steuerlexikon

Joint Venture

Wenn sich mehrere Unternehmen zur Realisierung eines gemeinsamen Projektes zusammenschließen, spricht man von einem sog. Joint Venture. Aus wirtschaftlicher Sicht sind solche Unternehmungen sinnvoll, da die Entwicklung innerhalb einer Branche so gesteuert werden kann. Joint Ventures ermöglichen schnelle Reaktionen auf die Globalisierung des Marktes. Die Kosten können auf die Unternehmen aufgeteilt werden und vorhandenes Know-How sowie Produktionsmittel können gemeinsam genutzt werden. Für die steuerrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob im Rahmen des Joint Ventures ein eigenständiges Unternehmen gegründet wird und diesem Unternehmen Vermögenswerte übertragen werden.