Steuerlexikon
Juristische Person des privaten Rechts
Privatrechtliche Unternehmen mit eigener Rechts- und Geschäftsfähigkeit sind juristische Personen des privaten Rechts. Juristische Personen unterliegen der Körperschaftssteuer. Der Steuersatz hinsichtlich Körperschafts- und Umsatzsteuer hängt von der konkreten Unternehmensform und der Eigenschaft der Unternehmer ab. Zu den Unternehmensformen der juristischen Person des Privatrechts gehören:
- Vereine,
- AG,
- KG,
- UG,
- eingetragene Genossenschaft (e.G),
- und die Europäische Gesellschaft.