Steuerlexikon

Juristische Person des privaten Rechts

Privatrechtliche Unternehmen mit eigener Rechts- und Geschäftsfähigkeit sind juristische Personen des privaten Rechts. Juristische Personen unterliegen der Körperschaftssteuer. Der Steuersatz hinsichtlich Körperschafts- und Umsatzsteuer hängt von der konkreten Unternehmensform und der Eigenschaft der Unternehmer ab. Zu den Unternehmensformen der juristischen Person des Privatrechts gehören:

  • Vereine,
  • AG,
  • KG,
  • UG,
  • eingetragene Genossenschaft (e.G),
  • und die Europäische Gesellschaft.