Steuerlexikon

Kapitalverkehrsfreiheit

Unter der Kapitalverkehrsfreiheit ist die einseitige Übertragung von Werten zu verstehen, d.h. finanzielle Transaktionen. Jede Transaktion von Sach- oder Geldkapital von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Staat, welche sich auf die Vermögenslage des Unternehmens auswirkt, ist von der Kapitalverkehrsfreiheit erfasst. Darunter fallen auch Vermögensverschiebungen in Drittstaaten. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines grenzüberschreitendenden Sachverhalts.