Steuerlexikon

Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale dient dazu, die Kosten von Fahrkosten gegenüber dem Finanzamt pauschalisierend nachzuweisen. Die Kilometerpauschale findet in der Regel nur Anwendung, wenn die Entfernungspauschale nicht greift. Die größte Bedeutung hat die Kilometerpauschale für Dienstreisen. Die Wahl der Pauschale richtet sich nach der Art des Fahrzeuges, denn die Entfernungspauschale wiederum ist verkehrsmittelunabhängig und gilt auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Für die Pauschale ist kein Nachweis in Form von Belegen notwendig. Allerdings ist auch eine individuelle Kilometerabrechnung mittels des Werbungskostenabzugs möglich. Hier ist allerdings ein Nachweis zwingend unabdingbar.

Praxishinweis: Für die Berechnung der Entfernung empfiehlt es sich einen kostenfreien Routenplaner heranzuziehen und die kürzeste Strecke in vollen Kilometer zugrunde zu legen. Die individuelle Kilometerabrechnung ist insbesondere für kostenintensive Fahrzeuge vorteilhaft, da die Kilometerpauschale die tatsächlich anfallenden Kosten nicht berücksichtigt.