Steuerlexikon
Kleinunternehmerregelung
Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz einen bestimmten Betrag nach § 19 UStG voraussichtlich nicht übersteigen wird. Dadurch muss auf die Umsätze keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Auf Rechnungen erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer und die USt-Identifikationsnummer muss nicht angegeben werden. Eine Verrechnung mit der Vorsteuer ist nicht möglich.
Praxishinweis: Wenn die Vorsteuer erwartungsgemäß höher ausfällt als die Umsatzsteuer, kann sich eine freiwillige Veranlagung zur Umsatzsteuer durchaus rechnen.