Steuerlexikon

Konkrete Normenkontrolle

Wenn ein Gericht der Auffassung ist, dass eine entscheidungserhebliche Norm nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, kann es einen konkreten Normenkontrollantrag nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht stellen. Die Norm ist dann entscheidungserheblich, wenn das Ergebnis maßgeblich davon abhängt, ob diese verfassungskonform ist oder nicht.