Steuerlexikon

Konkurrenzklausel

Eine Konkurrenzklausel oder auch Wettbewerbsverbot dient insbesondere im höheren Management zu vermeiden, dass der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit einer ähnlichen wirtschaftlichen Ausrichtung oder Betätigungsfeld arbeitet. Die Konkurrenz kann bis zu ein Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen werden. Die Nichteinhaltung der Konkurrenzklausel ist in der Regel an eine hohe Vertragsstrafe geknüpft. Der Wechsel innerhalb der Branche wird durch die Klausel empfindlich eingeschränkt. Beträge, die aufgrund dieser Klausel gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.