Steuerlexikon

Kooperation

Kooperation wird ein Grundsatz des Steuervollzugs bezeichnet. Demnach soll die Finanzverwaltung mögliche Konflikte vermeiden. Vor dem Hintergrund der ökonomischen Bedeutung des einzelnen Steuerpflichtigen müssen die verhältnismäßigen Mittel und die Intensität der Untersuchungsmaßnahmen gewählt werden. Durch die sog. tatsächlichen Verständigungen wird der Kooperation hinreichend Rechnung getragen.